Berufe-Lexikon - Berufe, Berufsbilder & Berufsinformationen

Berufsbild Patentanwalt/Patentanwältin

Unternehmen aber auch Einzelpersonen schützen ihr geistiges Eigentum indem sie Ihre Erfindungen zum Patent anmelden. Erfindungen die mit Patent geschützt sind dürfen von anderen Herstellern erst nach 20 Jahren nachgebaut werden. Der Patentanwalt vertritt die Interessen dieser Personen und Unternehmen gegenüber Patentamt und Patentgericht. Patentanwälte vermitteln zwischen Naturwissenschaften/Technik und dem Rechtswesen. Sie haben Kenntnis darüber, was technisch möglich und im Rahmen des gewerblichen Rechtschutzes durchsetzbar ist.

Übliche Aufgaben sind die Beratung zu Erfindungen, Anmeldung gewerblicher Schutzrechte (Patent, Marke), Vertretung vor dem Patentamt und Patentgereicht, Verwaltung von Schutzrechten und die Verfolgung von Schutzrechtsverletzungen.

Patentanwälte arbeiten freiberuflich oder in Anwaltskanzleien. Der Angestellte in Patentabteilungen von Wirtschaftsunternehmen hat demgegenüber die Berufsbezeichnung Patentassessor/Patentassessorin.

Um Patentanwalt/Patentanwältin zu werden bedarf es eines abgeschlossenen Hochschulstudiums im Ingenieurwesen oder naturwissenschaftlichen Bereich. Im Anschluss hieran ist eine mindestens dreijährige praktische Ausbildung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtschutzes erforderlich.

Verwandte Berufe: Rechtsanwalt, Notar, Jurist, Ingenieur


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