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Der Richter/die Richterin entscheidet in gerichtlichen Verfahren unparteiisch und unabhängig darüber, welche der Parteien die Gesetze eingehalten hat. Dazu muss er sich für jeden konkreten Fall über die Aktenlage informieren, den zugrunde liegenden Sachverhalt ermitteln, den Gerichtsprozess leiten, besondere abwägen und unter Beachtung der Gesetzeslage den Fall abschließend beurteilen. Nicht immer geschieht dies durch den Richterspruch, das Gerichtsurteil, sondern in vielen Fällen kann der Richter zwischen den Parteien schlichten, so dass die Streitigkeiten in beidseitigen Einvernehmen mit einem Vergleich gelöst werden können.
Richter entscheiden über Fälle aus fast allen Bereichen des täglichen Lebens. Sie urteilen beim Arbeitsgericht, Strafgericht, Sozialgericht, Verwaltungsgericht, Finanzgericht, dem Patentgericht oder dem Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht.
Den Beruf des Richters kann ausüben, wer die Befähigung zum Richteramt besitzt, d.h. wer deutscher Staatsangehöriger ist und ein Jura-Studium mit anschließendem 2-jährigem Referendariat und 2. Staatsexamen überdurchschnittlich gut abgeschlossen hat.
Verwandte Berufe: Staatsanwalt, Rechtsanwalt, Notar, Jurist